Ist die Agrargemeinschaft Fügen/Fügenberg aus Gemeindegut hervorgegangen ?
Diese Frage wurde bei einer Informationsveranstaltung der Agrargemeinschaft Fügen / Fügenberg, zu der Obmann Hubert Leo am 9.September 2010 in die Festhalle Fügen eingeladen hat, heiß diskutiert. Dort hatten sich 100 Mitglieder der AGM Fügen / Fügenberg und Vertreter der beiden Gemeinden eingefunden. Der Anwalt der "Plattform Agrar", Univ Doz Dr Bernd A. Oberhofer, referierte über historische Daten und Fakten zu den Agrargemeinschaften ganz allgemein und im Besonderen zur AGM Fügen / Fügenberg. Er verwies unter anderem auf die durch landesfürstliche Gesetzgebung des Jahres 1847 begründeten Eigentumsverhältnisse, welche eindeutig die Eigenständigkeit vieler Agrargemeinschaften in Tirol belegen und beweisen würden, dass diese nicht aus Gemeindegut hervorgangen seien.
Nach teilweise emotional geführten Debatten zwischen den Mitgliedern der Agrargemeinschaft Fügen / Fügenberg und dem Referenten des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrar, Dr Gregor Kaltenböck, der die Einwände der Agrarier zur Kenntnis nahm und versprach, diese alle in den zu erlasssenden Bescheid einfließen zu lassen, konnten sich die Mitglieder der AGM Fügen / Fügenberg auf freiwilliger Basis einem allenfalls zu erwartenden Einspruchverfahren, welches RA Univ Doz Dr Oberhofer anregte, per Unterschrift anschließen. Die Kosten hierfür würden von den Agrariern getragen werden. Über die Einnahmen / Ausgabenseite der AGM Fügen / Fügenberg refererierte Dipl Ing Molling der Landesforstdirektion
Mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist damit zu rechnen, dass die "Gretchenfrage", nämlich ob die AGM Fügen / Fügenberg tatsächlich aus Gemeindegut entstanden ist, noch längere Zeit nicht entschieden sein wird. Einsprüche bis in allerhöchste Instanzen durchzuziehen, kündigten einige Mitglieder auf jeden Fall an.
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